Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wtec e.K.

  1. Anbieter und Geltungsbereich
    1. Anbieter und Vertragspartner ist Wtec e.K., Inhaber Armin Werkner, Zum Welschenacker 2, 56414 Wallmerod, Deutschland, Telefon +49 (0) 6435 54820, Telefax +49 (0) 6435 548220, E-Mail kontakt@wtec24.de, Internet www.wtec24.de, Registergericht Amtsgericht Montabaur, HRA 4128, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE162678904, nachfolgend „Verkäufer“ genannt.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Sie gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien über die Lieferung von Waren, ohne dass auf sie erneut hingewiesen werden muss, sofern der Verkäufer bei Vertragsschluss auf die jeweils aktuelle Fassung hingewiesen hat oder diese dem Kunden zugänglich war.
    3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von einem Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hierzu ist im Bestellprozess die Angabe des Firmennamens sowie – soweit vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich; die Bestellung ist nur möglich, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Bestellung ausschließlich für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke aufzugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, vor Annahme einer Bestellung geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Lieferung in Kenntnis solcher Bedingungen.
    4. Individuelle Vereinbarungen, einschließlich ausdrücklich getroffener Beschaffenheitsvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform bestätigt werden.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung der im Onlineshop oder in einem individuellen Angebot beschriebenen Waren, insbesondere Maschinen, Geräte, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile für die Post-, Dokumenten- und Büroverarbeitung.
    2. Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Produktbeschreibung beziehungsweise das individuelle Angebot.
    3. Miete, Mietkauf, Leasing, Wartung, Reparatur, Montage, Installation, Einweisung und sonstige Dienstleistungen sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Hinweise im Onlineshop auf Miete, Mietkauf oder Leasing sind unverbindliche Informationen. Eine Anfrage hierzu ist noch kein verbindliches Angebot. Entsprechende Verträge werden nicht über den Onlineshop geschlossen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die insbesondere Mietdauer, Mietzins, Sicherheit, Übergabe und Rückgabe, Wartung, Verbrauchsmaterial, Beschädigung, Verlust, Versicherung, Verschleiß und Rückgabeverzug regeln kann. Bei Leasing kann der Vertrag unmittelbar mit einem externen Leasingunternehmen zustande kommen; der Verkäufer schuldet das Zustandekommen einer Finanzierung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diese AGB gelten für Miete, Mietkauf oder Leasing nur, soweit eine gesonderte Vereinbarung ausdrücklich auf einzelne Bestimmungen verweist.
    4. Zulassungs-, Registrierungs- und Freischaltverfahren von Herstellern oder Behörden sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Vertragsschluss
    1. Die Darstellung der Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Individuelle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; ein verbindliches Angebot kann innerhalb der darin angegebenen Frist angenommen werden.
    2. Der Kunde kann Waren in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Auch Bestellungen per E-Mail, Telefon oder auf sonstigem Wege stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar.
    3. Die automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung. Sie stellt keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
    4. Der Verkäufer kann Bestellungen im Onlineshop innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang annehmen; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz des Verkäufers gelten nicht als Werktage. Für sonstige Bestellungen gelten die gesetzlichen Annahmefristen. Nimmt der Verkäufer das Angebot nicht fristgerecht an, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
    5. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform, Zahlungsaufforderung bei Vorkasse, Versandbestätigung, Übersendung der Rechnung oder Übergabe beziehungsweise Lieferung der Ware zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
    6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Verkäufer speichert Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Vertragsbestimmungen und AGB können vor Abgabe der Bestellung abgerufen und gespeichert werden.
  4. Produktbeschreibungen und Beschaffenheit
    1. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktmerkmale. Produktabbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts-, Farb-, Leistungs-, Kapazitäts- und Verbrauchsangaben dienen der Beschreibung der Ware.
    2. Branchenübliche oder technisch bedingte geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit die vereinbarte Funktion und Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung entgegensteht und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dasselbe gilt für technische Änderungen des Herstellers nach Vertragsschluss.
    3. Der Kunde hat vor der Bestellung zu prüfen, ob die Ware für seinen vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Eine besondere Eignung ist nur geschuldet, wenn Einsatzzweck und maßgebliche Einsatzbedingungen mitgeteilt und vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wurden.
  5. Preise, Steuern und Auslandslieferungen
    1. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    2. Zusätzlich können insbesondere Versand-, Verpackungs-, Speditions-, Transportversicherungs-, Sonderzustellungs-, Montage-, Installations- sowie Zoll- und Einfuhrkosten anfallen. Die anfallenden Versand- und Nebenkosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt oder in einem individuellen Angebot mitgeteilt. Bei Lieferungen in Gebiete mit erschwerter Zustellung wird der Kunde vor Annahme der Bestellung über zusätzliche Kosten informiert, sofern die Umstände für den Verkäufer erkennbar sind.
    3. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und erhöhen sich bis zur Lieferung die Einkaufs- oder Herstellerpreise des Verkäufers aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nachweislich, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis im Umfang der nachgewiesenen Kostensteigerung anzupassen. Der Verkäufer teilt die Anpassung unverzüglich in Textform mit und weist die Kostensteigerung auf Verlangen nach. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Bei ausdrücklich vereinbartem Festpreis besteht kein Anspruch auf Preisanpassung.
    4. Das reguläre Liefergebiet umfasst Deutschland, Österreich und die Schweiz. Lieferungen in andere Länder erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
    5. Bei Lieferungen in die Schweiz können insbesondere Zölle, Einfuhrsteuern, Abfertigungsgebühren, Vorlageprovisionen und sonstige öffentliche Abgaben anfallen. Diese trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist für die ihn betreffenden Einfuhr-, Deklarations- und steuerlichen Pflichten im Bestimmungsland verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferbedingung vereinbart ist.
    6. Bei Lieferungen in andere Staaten richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer führt nicht automatisch zu einer umsatzsteuerfreien Lieferung. Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung wird nur ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Liegen die Voraussetzungen entgegen der ursprünglichen Annahme nicht vor, kann die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet werden, soweit der Verkäufer die unzutreffende Behandlung nicht zu vertreten hat.
    7. Lieferungen mit Montage, Installation oder Inbetriebnahme können einer gesonderten steuerlichen Prüfung und ausdrücklichen Vereinbarung bedürfen.
  6. Zahlung, Verzug und Aufrechnung
    1. Die Zahlung erfolgt nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsart. Grundsätzlich werden Vorkasse und Kauf auf Rechnung nach Prüfung und Freigabe angeboten. Der Kauf auf Rechnung setzt eine ausreichende Bonität des Kunden voraus.
    2. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung gegen Rechnung besteht nicht. Der Verkäufer kann die Zahlungsart Rechnung insbesondere von Unternehmereigenschaft, Bonität, Kreditlimit und dem Ausgleich fälliger Forderungen abhängig machen. Liegen sachliche Gründe vor, kann der Verkäufer vor Annahme der Bestellung statt Rechnung Vorkasse verlangen.
    3. Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss und Zugang der Zahlungsaufforderung ohne Abzug fällig. Bei Zahlung per Vorkasse innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Zahlungsaufforderung kann der Kunde 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag abziehen.
    4. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern im Angebot oder auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann der Kunde 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag abziehen.
    5. Die Skontofristen sind gewahrt, wenn der Betrag innerhalb der Frist auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Skonto kann nur auf den Warenwert abgezogen werden, nicht auf Fracht-, Versand- und sonstige Nebenkosten, soweit auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist. Kein Skonto wird gewährt, solange ältere fällige Rechnungen des Kunden offen sind. Bei Teil- oder verspäteter Zahlung entfällt der Skontoanspruch.
    6. Zahlungen gelten mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erfolgt. Vom Kunden zu vertretende Rückgabe- oder Nichtausführungskosten einer Zahlung trägt der Kunde.
    7. Der Kunde kommt nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist eine Entgeltforderung mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verkäufer zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen; weitergehender Verzugsschaden bleibt unberührt, die Pauschale wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf entsprechende Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Pauschale Mahngebühren werden nicht erhoben.
    8. Der Kunde darf gegen Forderungen des Verkäufers nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Die Beschränkung nach Satz 1 gilt nicht für Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen; insoweit richtet sich die Aufrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    9. Werden nach Vertragsschluss konkrete Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen und die Erfüllung der Zahlungsansprüche gefährden, kann der Verkäufer für noch ausstehende Leistungen angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen. Leistet der Kunde diese nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist, kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
  7. Lieferung, Versand und Annahmeverzug
    1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde hat deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
    2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sonstige Lieferzeitangaben sind voraussichtliche Lieferzeiten. Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist frühestens mit vollständigem Zahlungseingang. Benötigt der Verkäufer Angaben, Unterlagen, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen, beginnt die Frist frühestens mit deren vollständiger Erbringung. Nachträgliche Änderungswünsche können die Lieferfrist angemessen verlängern.
    3. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden verwendbar sind, die Restlieferung gesichert bleibt und keine wesentlichen Mehrkosten entstehen, die nicht vom Verkäufer übernommen werden.
    4. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Verzögert sich Versand oder Übergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft und Mitteilung an den Kunden über.
    5. Der Verkäufer hat die Ware ordnungsgemäß und für die vereinbarte Versandart geeignet zu verpacken. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
    6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Lieferstelle erreichbar und zugänglich ist und erforderliche Übergabe- und Entlademöglichkeiten vorhanden sind, soweit diese Leistungen nicht vom Verkäufer übernommen wurden. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Speditionslieferung bis zur verkehrsüblich erreichbaren Entladestelle; ein Transport an den endgültigen Aufstellort ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
    7. Nimmt der Kunde die Ware nicht vertragsgemäß ab, unterlässt er erforderliche Mitwirkung oder verzögert sich die Lieferung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann der Verkäufer Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen verlangen, insbesondere zusätzlicher Transport-, Rücktransport-, Zustell-, Warte-, Lager-, Bereitstellungs- und Personalkosten. Der Verkäufer weist die konkret entstandenen Mehraufwendungen nach. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Mehraufwendungen entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  8. Selbstbelieferung und höhere Gewalt
    1. Wird der Verkäufer trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware auch nicht mit zumutbarem Aufwand anderweitig beschafft werden kann und keine Beschaffungs- oder Liefergarantie übernommen wurde. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen für dauerhaft nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet. Eine bloße Erhöhung der Beschaffungskosten berechtigt nicht ohne Weiteres zur Lösung vom Vertrag.
    2. Wird der Verkäufer durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und von ihm nicht zu vertretendes Ereignis vorübergehend an der Leistung gehindert, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien sowie nicht vom Verkäufer zu vertretende erhebliche Transport-, Energie- oder Telekommunikationsstörungen gehören.
    3. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen und ist ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Zahlungen für dauerhaft entfallende Leistungen werden erstattet.
    4. Die Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit der Verkäufer das Beschaffungsrisiko übernommen oder eine unbedingte Liefergarantie abgegeben hat.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers („Vorbehaltsware“).
    2. Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und lässt erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig fachgerecht durchführen. Vor vollständiger Bezahlung darf die Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
    3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen, den Verkäufer unverzüglich zu informieren und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
    4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Diese Berechtigung entfällt bei Zahlungseinstellung, nicht unerheblichem Zahlungsverzug, Insolvenzantrag oder sonstigen konkreten Umständen, die die Ansprüche des Verkäufers wesentlich gefährden.
    5. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Bei gemeinsamer Veräußerung mit anderen Waren erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
    6. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Der Verkäufer zieht sie nicht selbst ein, solange der Kunde ordnungsgemäß zahlt und keine konkrete Forderungsgefährdung besteht. Entfallen diese Voraussetzungen, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt gibt, erforderliche Angaben und Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
    7. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer. Bei Verarbeitung mit fremden Gegenständen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände. Bei untrennbarer Verbindung oder Vermischung entsteht entsprechendes Miteigentum. Ist die Sache des Kunden Hauptsache, überträgt der Kunde dem Verkäufer anteilig Miteigentum und verwahrt dieses unentgeltlich.
    8. Übersteigt der realisierbare Sicherheitenwert die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
    9. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, soweit gesetzlich vorgesehen. Das bloße Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt, sofern der Verkäufer den Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt. Nach wirksamem Rücktritt kann die zurückgenommene Ware verwertet werden; der Erlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten angerechnet.
  10. Untersuchungs- und Rügepflicht
    1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Für Unternehmer, die keine Kaufleute sind, begründet diese Regelung keine kaufmännische Untersuchungs- oder Rügepflicht.
    2. Der kaufmännische Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    3. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    4. Die Mängelanzeige soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Ware, nachvollziehbare Mangelbeschreibung, Zeitpunkt der Feststellung und soweit zumutbar geeignete Nachweise enthalten.
  11. Mängelrechte und Garantien
    1. Bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wird.
    2. Der Verkäufer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, soweit die gewählte Art nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
    3. Der Kunde gibt dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung und stellt die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung. Eine Rücksendung soll vorher abgestimmt werden; eine berechtigte Mängelanzeige wird nicht allein wegen fehlender Abstimmung zurückgewiesen.
    4. Erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt, kann der Verkäufer erforderliche Prüf- und Transportkosten verlangen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass insbesondere ein Bedienungsfehler oder eine ungeeignete Einsatzbedingung vorlag.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder endgültig verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 14. Ersetzte Teile gehen, soweit gesetzlich zulässig, in das Eigentum des Verkäufers über.
    6. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen unabhängig von einer Hersteller- oder Drittgarantie. Eine Herstellergarantie begründet eigene Ansprüche gegen den jeweiligen Garantiegeber nach den Garantiebedingungen; Angaben wie „Herstellergarantie“ stellen keine eigene Garantie des Verkäufers dar. Der Verkäufer übernimmt eine eigene Garantie nur, wenn er diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und Inhalt, Dauer und räumlichen Geltungsbereich mitteilt.
  12. Verjährung von Mängelansprüchen
    1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware.
    2. Die Verkürzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, soweit diese nicht beschränkt werden dürfen, sowie sonstigen Fällen zwingend längerer Verjährung.
    3. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls zwölf Monate ab Ablieferung, sofern im jeweiligen Angebot keine längere Frist angegeben ist. Absatz 2 gilt entsprechend.
  13. Verschleiß, Bedienung und Veränderungen
    1. Mängelansprüche bestehen nicht wegen gewöhnlicher Abnutzung oder eines nach Art der Ware, Nutzungsdauer und Nutzungsintensität zu erwartenden Verschleißes.
    2. Typische Verschleißteile können abhängig von der Maschine insbesondere Messer und Schneidwerkzeuge, Rollen und Walzen, Riemen, Filter, Bürsten, Andruckelemente, Batterien und Akkumulatoren sowie sonstige nutzungsabhängig begrenzt haltbare Teile sein. Die Einordnung als Verschleißteil schließt einen Mängelanspruch nicht aus, wenn das Bauteil bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
    3. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, Missachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweisen, ungeeignete Betriebsmittel oder Verbrauchsmaterialien, ungeeignete Aufstellbedingungen, nicht abgestimmte Veränderungen, unsachgemäße Reparaturen, übermäßige Beanspruchung oder vom Verkäufer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Handlung oder Einwirkung für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.
  14. Haftung
    1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
    4. Gesetzliche Grundsätze des Mitverschuldens bleiben unberührt. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
    5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten des Inhabers, der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Beweislast wird nicht verändert.
    6. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Geräten mit Datenspeichern, insbesondere vor Rücksendung, Reparatur oder Austausch, hat der Kunde eine angemessene Datensicherung vorzunehmen und personenbezogene oder vertrauliche Daten zu löschen, soweit dies zumutbar ist. Für Datenverlust haftet der Verkäufer nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 und nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
  15. Rücknahme und Stornierung
    1. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu. Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aufgrund ausdrücklicher individueller Vereinbarung; ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
    2. Der Verkäufer kann die Rücknahme insbesondere davon abhängig machen, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und wiederverkaufsfähig ist und Verpackung, Zubehör sowie Dokumentation vollständig vorhanden sind. Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte oder speziell beschaffte Artikel, geöffnete beziehungsweise registrierte Software, hygienisch sensible Waren und benutzte Verbrauchsmaterialien können ausgeschlossen werden. Transport-, Prüf-, Aufbereitungs- und Wiedereinlagerungskosten sowie eine etwaige Wertminderung werden in der Rücknahmevereinbarung festgelegt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
    3. Nach Zustandekommen des Vertrags besteht kein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Stornierung. Eine Vertragsaufhebung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Die Bedingungen hängen insbesondere davon ab, ob Ware bereits bestellt, produziert oder versandt wurde, ob Standard- oder Sonderware betroffen ist, ob eine Lieferantenrückgabe möglich ist und welche Kosten entstehen. Stimmt der Verkäufer zu, kann der Kunde zum Ersatz der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen verpflichtet werden. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
  16. Software und digitale Bestandteile
    1. Soweit eine Ware Software, Firmware oder sonstige digitale Bestandteile enthält, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung im vertraglich vorgesehenen Umfang.
    2. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Unterlizenzierung ist nur zulässig, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.
    3. Lizenzbedingungen des Herstellers oder Rechteinhabers gelten ergänzend, sofern sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
  17. Exportkontrolle, gesetzliche Beschränkungen und Entsorgung
    1. Der Kunde hält die für Verwendung, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weiterverkauf und Weitergabe der Ware geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein, insbesondere Exportkontroll-, Außenwirtschafts-, Sanktions-, Embargo-, Zoll-, Sicherheits-, Umwelt- und Entsorgungsvorschriften. Die Ware darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet oder unter Verstoß gegen anwendbares Recht weitergegeben werden.
    2. Bestehen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für ein gesetzliches oder behördliches Lieferverbot, kann der Verkäufer die Lieferung während der erforderlichen Prüfung aussetzen. Steht ein zwingendes Lieferverbot fest, ist der Verkäufer von der Leistungspflicht befreit; Zahlungen für dauerhaft entfallende Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Gesetz und § 14.
    3. Soweit der Verkäufer Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien oder Verpackungen an den Kunden liefert, gelten die gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, ausgediente Geräte und Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen oder entsorgen zu lassen. Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Kunde die Kosten der Entsorgung von Altgeräten aus gewerblicher Nutzung und stellt den Verkäufer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Weitergehende Vereinbarungen über Rücknahme und Entsorgung bleiben unberührt.
  18. Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers, die nicht Bestandteil dieser AGB ist.
    2. Soweit eine Bonitätsprüfung für den Rechnungskauf durchgeführt wird, erfolgt diese nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
  19. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit eine Rechtswahl gesetzlich zulässig ist. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Zwingende Vorschriften, die unabhängig von der Rechtswahl anzuwenden sind, bleiben unberührt.
    2. Erfüllungsort für die Lieferpflicht des Verkäufers ist der jeweilige Versandort beziehungsweise das Auslieferungslager, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der vereinbarte Lieferort bleibt für die tatsächliche Übergabe maßgeblich. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz des Verkäufers in 56414 Wallmerod.
    3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
    4. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird in diesem Fall im Rahmen des Vertragsschlusses in Textform getroffen.
    5. Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach den Absätzen 3 und 4 sind nicht ausschließlich. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem oder einem sonst gesetzlich eröffneten Gerichtsstand zu verklagen; der Kunde kann den Verkäufer an dessen Sitz oder einem sonst gesetzlich eröffneten Gerichtsstand verklagen. Zwingende Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  20. Änderungen und Schlussbestimmungen
    1. Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits geschlossene Verträge; Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer Vereinbarung. Für zukünftige Bestellungen kann eine aktualisierte Fassung verwendet werden, die der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung abrufen und speichern kann.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für Regelungslücken.